Wegzug
Beim Wegzug von Planken in eine andere liechtensteinische Gemeinde oder ins Ausland, melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle mindestens acht Tage zuvor ab. Beim Wegzug ins Ausland melden Sie sich bitte zudem persönlich bei der Gemeindesteuerkasse zur Erledigung der notwendigen Formalitäten. Es fallen keine Administrationsgebühren an.