Zu unterscheiden ist zwischen dem regulären Verfahren, für welches ein Baugesuch bei Land und Gemeinde einzureichen ist, sowie dem vereinfachten Verfahren, das durch die Gemeindebehörde bearbeitet wird. Im vereinfachten Verfahren können nachfolgende Bauvorhaben bewilligt werden:
- kleinere Um- und Anbauten sowie Fassadenänderungen, die die äussere Wirkung des Gebäudes nicht wesentlich verändern,
- land- und forstwirtschaftliche Bauten, Schuppen, Gartenhäuser, überdeckte Sitzplätze und ähnliche Bauten mit einer maximalen Grundrissfläche von 20 m
2, einer Gebäudehöhe von 4 m und ohne Unterkellerung,
- Einfriedungen mit Fundamenten, Stütz- und Futtermauern an Strassen,
- Werbeanlagen.
Alle übrigen Bauvorhaben bedürfen eines regulären Antrags.
Sie haben die Möglichkeit, das Baugesuchsformular auf ihren Computer herunterzuladen oder die Originalformulare kostenlos bei der Gemeinde zu beziehen. Informationen über die Vorschriften des Landes erhalten Sie auf den Internetseiten des
Liechtensteinischen Hochbauamtes:
Baurecht
Brandschutz
Energiesparmöglichkeiten
Für ein Bauvorhaben gelten die Vorschriften im Baugesetz des Landes sowie die
Bauordnung der Gemeinde Planken.
Hilfreiche Dokumente, Reglemente, Formulare und Links für Ihr Bauvorhaben:
Baugesuch - Normales Verfahren
Baugesuch - Vereinfachtes Verfahren
Kontrollliste Baueingabe
Bewilligung zur Ableitung von Abwässern
Energieeffizienz - Gemeindeförderung
Zonenplan 1:2000
Zonenplan klein